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«Mediation – die hilfreiche Alternative zu Gerichts- und Schiedsverfahren für Unternehmer »
   

Mediation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Vermittlung.

Als Unternehmer kommen wir oft in die Lage uns streiten zu müssen: :

  • mit Kunden und Auftraggebern, Geschäftspartnern
  • mit anderen Gesellschaftern der eigenen Gesellschaft
  • innerhalb der Geschäftleitung
  • mit Arbeitnehmern
  • zwischen Arbeitnehmern, Abteilungen, Leitungsebenen
  • mit Behörden und Institutionen
  • mit Nachbarn und Öffentlichkeit
  • mit Mietern, Vermietern
  • bei der Unternehmensnachfolge

Das Gerichtsverfahren bleibt Ihnen dann nicht selten als letzte Möglichkeit, Ihre Interessen durchzusetzen oder Sie werden von der anderen Partei vor Gericht gezwungen.
Oftmals scheuen Sie aber davor zurück, weil die Unwägbarkeiten des Verfahrens in bezug auf Geld, Zeit und Erfolg zu groß sind oder Sie sich einfach nicht streiten wollen.
Der Konflikt mit seinen Belastungen bleibt Ihnen dann aber erhalten.

Da verspricht ein altes, schon nach dem 30-jährigen Krieg angewandtes Verfahren Hilfe, das sogar zum Westfälischen Frieden beitrug.
Die führende Rolle als Vermittler hatte damals der Gesandte und Mediator Aloysios Contareno.

Im letzten Jahrhundert wurde das Verfahren der Mediation wiederentdeckt und zu einer professionellen und systematischen Methode auf verschiedenen Gebieten weiterentwickelt.
Die Prinzipien, die heute noch angewendet werden, wurden aber schon im 17.Jahrhundert formuliert.

Neben den Kosten- und Zeitvorteilen gegenüber dem Gerichtsverfahren bietet das Mediationsverfahren die Chance, befriedigendere Ergebnisse zu erreichen und selbst die Kontrolle über den Ausgang des Rechtsstreits zu behalten.
Es werden Lösungen gesucht, die für alle Seiten akzeptabel sind.
Auch Gruppenverfahren sind möglich, sodass in einem Verfahren sich z.B. gleich mehrere Mieter mit einem Vermieter einigen können.
Für das Verfahren kann Vertraulichkeit vereinbart werden und meistens führt es auch zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Beteiligten.

Wenn die Gefahr eines Rechtsstreites besteht, sollten Sie überlegen, ob nicht eine gütliche Einigung mit Hilfe eines Vermittlers für Sie und die Gegenpartei besser wäre.
In einem Erstgespräch erläutert der Vermittler den Parteien die Prinzipien und den Ablauf des Verfahrens. Danach können sie sich entscheiden, ob für sie das Verfahren geeignet und der Vermittler damit beauftragt werden soll.

Sie können in alle Verträge Mediationsklauseln aufnehmen, d.h., dass sie vereinbaren, bevor Sie Klage gegeneinander einreichen, zu versuchen, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen.

Das Ziel der Mediation ist es, eine eigenverantwortliche rechtsverbindliche
Vereinbarung
zwischen den Parteien zur Lösung des Konfliktes mit Hilfe des Mediators (Vermittlers) zu erarbeiten.
Dieser entscheidet in keinem Fall selbst, berät nicht, schlägt auch selten Lösungen vor, sondern führt allparteilich (unparteiisch) auf der Grundlage seiner psychologischen Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten und seiner Fähigkeiten in der Gesprächsführung die Beteiligten dahin, Positionen zu hinterfragen, Ihre wirklichen Interessen wahrzunehmen, kreativ nach Lösungen zu suchen und solche zu finden, die für alle Beteiligten ihren Interessen entsprechend einen Gewinn darstellen.
Das Verfahren ist ergebnisoffen.
Jeder Beteiligte hat während des Verfahrens die Möglichkeit, sich mit externen Beratern , z.B. mit seinem Anwalt, zu beraten. Er ist sogar aufgefordert, dies zu tun, damit er sicher ist, dass er über seine Situation richtig informiert ist.

Unsere Geschäftsführerin, Frau Dipl. Betriebswirtin Roswitha Clüver, hat eine Ausbildung zur Mediatorin bei im deutschen Sprachraum namhaften Mediatoren absolviert.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen deshalb die Mediation als Leistung ab sofort anbieten können.

Sollten Sie Interesse oder Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an sie. (Telefon 0395 5690100)


 
 

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